Wer mahnt ab?
Miele & Cie. KG, vertreten durch die Kanzlei Brandi Rechtsanwälte, spricht derzeit verstärkt Abmahnungen gegen Online-Händler:innen aus, die Miele-Produkte oder Zubehör ohne entsprechende Autorisierung vertreiben.
Worum geht es?
Im Fokus stehen insbesondere Händler:innen, die auf Plattformen wie Amazon oder Kaufland Miele-Produkte oder kompatibles Zubehör anbieten, ohne Teil des offiziellen, selektiven Vertriebssystems von Miele zu sein. Miele verfolgt damit das Ziel, die Kontrolle über den Vertrieb und die Markenpräsenz zu behalten und unautorisierte Parallelimporte sowie die unzulässige Nutzung von Markenrechten zu unterbinden.
Typische Vorwürfe in den Abmahnungen
• Markenrechtsverletzung:
Verkauf von Original-Miele-Produkten oder Zubehör ohne Autorisierung, insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass es sich um Parallelimporte aus Nicht-EU-Ländern handelt. Händler müssen nachweisen, dass die Ware mit Zustimmung von Miele innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in den Verkehr gebracht wurde (Stichwort: Erschöpfungsgrundsatz). Gelingt der Nachweis nicht, drohen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.
• Irreführende Werbung:
Nutzung von Produktbildern, Logos oder Beschreibungen, die den Eindruck erwecken, es handele sich um Originalware von Miele oder um autorisierte Händler. Auch die Verwendung von Formulierungen wie „passend für Miele“ bei Dritthersteller-Produkten ist riskant, wenn die Kennzeichnung nicht eindeutig und korrekt erfolgt.
• Urheberrechtsverletzung:
Verwendung von Miele-eigenen Produktfotos oder Texten ohne Erlaubnis. Auch dies wird regelmäßig abgemahnt und kann zu zusätzlichen Kosten führen.
• Wettbewerbsverstöße:
Teilweise wird auch ein Wettbewerbsverstoß behauptet, etwa wenn Produkte zu Preisen weit oberhalb des UVP angeboten werden (Vorwurf: Wucher) oder wenn Produkte als „Neuware“ deklariert werden, obwohl sie recycelte Komponenten enthalten.
Wer ist betroffen?
• Online-Händler:innen, die Miele-Produkte oder kompatibles Zubehör auf Marktplätzen wie Amazon oder Kaufland anbieten, ohne autorisierte Vertriebspartner zu sein
• Händler:innen, die Produktbilder, Logos oder Markennamen von Miele unzulässig verwenden
• Händler:innen, die Ersatzteile oder Zubehör als „für Miele geeignet“ bewerben, ohne die rechtlichen Vorgaben zur Kennzeichnung einzuhalten
Kosten und Forderungen
• Die Abmahnkosten liegen typischerweise zwischen 2.729,50 Euro und 3.020,34 Euro, zuzüglich etwaiger Kosten für Testkäufe, die Miele zur Beweissicherung durchführt.
• Gefordert werden meist:
o Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
o Auskunft über die Bezugsquellen der angebotenen Produkte
o Ersatz der Abmahnkosten
o Unter Umständen Schadensersatz und Auskunft über erzielte Umsätze
Rechtlicher Hintergrund
• Miele betreibt ein selektives Vertriebssystem, bei dem nur autorisierte Händler Produkte verkaufen dürfen. Der Verkauf durch nicht autorisierte Händler wird als Verstoß gegen das Markenrecht gewertet, insbesondere wenn keine Nachweise über die rechtmäßige Inverkehrbringung innerhalb des EWR erbracht werden können.
• Der Verkauf von Zubehör von Drittherstellern ist grundsätzlich zulässig, solange keine Markenrechte verletzt werden und eine korrekte Kennzeichnung erfolgt.
Fazit und Praxistipps
• Online-Händler:innen sollten vor dem Verkauf von Miele-Produkten oder kompatiblem Zubehör unbedingt prüfen, ob sie autorisiert sind und ob die Produkte rechtmäßig in den EWR gelangt sind.
• Die Nutzung von Miele-Logos, Produktbildern oder der Marke „Miele“ sollte ohne ausdrückliche Genehmigung vermieden werden.
• Bei Erhalt einer Abmahnung empfiehlt sich die umgehende anwaltliche Prüfung, insbesondere hinsichtlich der Nachweispflichten und der Rechtmäßigkeit der Forderungen.
Aktuelle Entwicklung ab 2024:
Seit dem Rückzug von Miele vom Amazon-Marktplatz Anfang 2024 ist die Zahl der Abmahnungen deutlich gestiegen, da Miele die Kontrolle über den Vertrieb und die Markenpräsenz weiter verschärft hat.