Abmahner: Michael Lucan
Beauftragte Kanzlei: Kanzlei Reininger
Abmahnung aus: 01/2020
Abmahnung des Michael Lucan
Herr Michael Lucan geht über die Kanzlei Reininger gegen einen Inhaber einer gewerblichen Facebook-Seite vor wegen dem dortigen Teilen einer seiner Fotografien. Diese stehe zwar unter einer Creative-Commons-Lizenz CC-BY-SA 3.0. Dies sei aber nicht mit dem Teilen des Bildes bei Facebook vereinbar, da hierzu Facebook eine Unterlizenz eingeräumt werden müsse, wozu der Teilende nicht befugt sei.
Was wird in der Abmahnung von Michael Lucan vorgeworfen?
Der abgemahnte Gewerbetreibende hatte auf seiner Facebook-Seite einen Artikel eines Nachrichtenblogs geteilt. Hierbei erstellt Facebook ein Vorschau-Bild, welches dann als Beitrag auf der Facebook-Seite erscheint. Das in dem geteilten Beitrag verwendete Bild wird so auf die Facebook-Server hochgeladen und auf der Facebook-Seite angezeigt.
Laut Abmahnung von Michael Lucan stellt dies einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen der Creative-Commons-Lizenz CC-BY-SA 3.0 dar. Deshalb liege im Teilen eines Beitrags mit seinem Bild auf der eigenen Facebook-Seite eine Urheberrechtsverletzung.
Was fordert die Kanzlei Reininger in der Abmahnung für Michael Lucan?
Gefordert wird zunächst die sofortige und endgültige Löschung der Fotografie von Facebook, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der angefallenen Anwaltskosten auf Basis eines Streitwertes von 6.428,40 €. Daneben wird eine fiktive Lizenzgebühr in Höhe von 428,40 Euro verlangt. Einschließlich Mehrwertsteuer also ein Gesamtbetrag in Höhe von 1.078,74 Euro.
Welche Verteidigungsansätze bestehen gegenüber der Abmahnung des Michael Lucan?
Die mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche beziehen sich auf ein unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlichtes Bild. Zu Urheberrechtsverletzungen und Schadensersatzansprüchen in Zusammenhang mit diesen Lizenzen sind in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Gerichtsentscheidungen ergangen, welche Ansprüche der abmahnenden Fotografen entweder abgelehnt oder stark begrenzt haben. Insbesondere das für seine Expertise im Urheberrecht bekannte OLG Köln hat sich hier hervorgetan (Urt. v. 13.04.2018 – Az.: 6 U 131/17), (Urt. v. 31.10.2014 -Az.: 6 U 60/14) und (Beschl. v. 29.06.2016 – Az.: 6 W 72/16). Natürlich muss trotzdem immer der Einzelfall betrachtet werden, aber gerade im Zusammenhang mit Creative-Commons-Lizenzen bestehen in Abmahnungen geforderte Ansprüche oft nicht.
Ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung sinnvoll?
Hier muss jeder Einzelfall genau betrachtet werden. Auch wenn Creative-Commons-Lizenzen eine kostenlose Nutzung urheberrechtlich geschützter Fotografien ermöglichen, kann die Verletzung dieser Lizenzen Unterlassungsansprüche nach sich ziehen.