Abmahnrisiko bei Musiknutzung in sozialen Medien: Instagram und TikTok im Fokus
Die kommerzielle Nutzung von Musik in sozialen Medien birgt erhebliche rechtliche Risiken. Immer mehr Unternehmen und Influencer sehen sich mit kostspieligen Abmahnungen konfrontiert. Viele wissen gar nicht, dass bereits die Bennennung des TikTok-Accounts dazu führen kann, dass der gesamte gepostete Inhalt als gewerblich angesehen wird, weil damit Aufmerksamkeit auf das eigene Unternehmen gelenkt werden soll. Das ein TikTok-Account oder Instagram-Account als „Privat“-Account angelegt wurde, macht dafür keinen Unterschied.
Grundlegende rechtliche Situation
Das Urheberrecht schützt Musikwerke umfassend. Jede Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung bedarf der Zustimmung des Rechteinhabers. Für die Verwendung von Musik in Videos ist insbesondere das Synchronisationsrecht (Sync-Right) erforderlich.
Instagram-Musikbibliothek: Die Fallstricke
Nutzungsbeschränkungen
Die Instagram-Musikbibliothek ist ausschließlich für private Zwecke freigegeben. Gewerbliche Nutzer und Business-Accounts dürfen diese Musik nicht verwenden, auch wenn sie technisch darauf zugreifen können.
Die TikTok-Musikbibliothek hat einen eigenen Bereich nur für Sounds für kommerzielle, also gewerbliche Nutzung.
Vorsicht: Videos, die auf einer Plattform mit dort lizenzierter Musik erstellt wurden, sind nicht automatisch auch für andere Plattformen nutzbar mit dieser Musik.Besondere Situation für Gewerbetreibende
Nach der Rechtsprechung des BGH zu Influencern, welche auf Unternehmensaccounts übertragen werden kann, gelten praktisch alle Aktivitäten von Gewerbetreibenden als gewerblich, selbst wenn sie nicht direkt der Werbung dienen. Jede Reichweitensteigerung wird als geschäftliche Handlung eingestuft.
Werbung für Unternehmen auf Privataccount
Wird ein Video, in dem die Arbeit Ihres Unternehmens dargestellt wird, auf einem Privataccount mit ihrem privaten Namen, veröffentlicht, liegt auch dann eine gewerbliche Nutzung vor. In solcehn Konstellationen lohnt es sich, dass betroffene Video von einem Anwalt prüfen zu lassen.
TikTok: Zwei separate Musikwelten
Unterscheidung der Musikbibliotheken
TikTok bietet zwei verschiedene Musikbibliotheken an:
– „Sounds“ für private Nutzung
– „Commercial Sounds“ für gewerbliche Zwecke
Wichtig: Die Nutzung von Musik aus der regulären „Sounds“-Bibliothek in kommerziellen Videos stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.
Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen
Mögliche Sanktionen:
– Löschung der Inhalte durch die Plattformen
– Kontosperrungen
– Abmahnungen mit Schadensersatzforderungen
– Unterlassungsansprüche
Aktuelle Entwicklung: Es werden bereits Schadensersatzforderungen von bis zu 25.000 Euro geltend gemacht.
Lösungsansätze für rechtssichere Musiknutzung
Legale Alternativen:
– Lizenzierung über Musikverlage
– Nutzung von Plattformen wie Shutterstock Music oder AudioJungle
– Verwendung lizenzfreier Musik
– Creative Commons Lizenzen (unter Beachtung der jeweiligen Bedingungen)[2]
Fazit und Handlungsempfehlung
Unternehmen und Influencer sollten bei der Musiknutzung in sozialen Medien äußerste Vorsicht walten lassen. Die Investition in rechtlich sichere Musiklizenzen ist deutlich günstiger als potenzielle Abmahnkosten und Schadensersatzforderungen.
Praxistipp: Benutzen Sie keine Sounds aus den Musikbibliotheken der Social-Media-Dienste, sondern laden Sie diese aus lizenzfreien Quellen im Internet herunter. So sind Sie auf der sicheren Seite.