Die 5 wichtigsten News zum Onlinehandel & Handel aus der KW 7 /2021.
Top5 News-Links:
Top1: VG Mainz: Transportverschlüsselung bei E-Mail reicht kein Verstoß gegen DSGVO wenn TLS-Verschlüsselung eingesetzt wird – hier sogar bei Rechtsanwalt
Top2: DSGVO-Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO wir dem EuGH vorgelegt nach BVerfG-Entscheidung. Wie erheblich muss der Schaden sein?
Top3: OLG Düsseldorf: kein fliegender Gerichtsstand bei Online-Verstößen Entscheidung des LG Düsseldorf aufgehoben zu Anti-Abmahngesetz
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2021/20_W_11_21_Beschluss_20210216.html
Top4: CBD-Öl darf nicht als „Aroma“ oder „Aroma-Extrakt“ in Verkehr gebracht werden laut Urteil des OVG Lüneburg – CBD-Öl ist ein nicht zugelassenes neuartiges Lebensmittel ohne dass der Zweck eine aromatisierende Wirkung wäre
Video zur rechtlichen Einordnung von CBD-Öl
Top5: LG Darmstadt entscheidet, dass IDO-Verband die Abmahnbefugnis fehlt. Urteil ist noch nicht rechtskräftig. LG stellt fest, dass die Einnahmen für Finanzierung der Mitarbeiter verwendet werden bei 60 Euro Stundenlohn in Verein. Dieser ist also eher reines Unternehmen und ermittelt selbst Verstöße laut Urteil.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/internetrecht-rostock-gewinnt-erneut-gegen-den-ido-ev_185727.html