Abmahnung wegen Verwendung eines Gattungsbegriffs
Wird eine Marke zu einem Gattungsbegriff, verliert der Markeninhaber seine Rechte an der Marke. Eine Abmahnung wegen Gattungsbegriff-Nutzung ist daher stets daraufhin zu prüfen, ob es sich wirklich um einen Gattungsbegriff handelt und ob entsprechendes vor Gericht nachgewiesen werden kann.
Abmahnung wegen beschreibender Verwendung einer Marke
Wird eine Marke nur beschreibend verwendet und nicht in markenmäßiger Weise, etwa zur Herkunftsbestimmung, stellt ein solches Verhalten keine abmahnbare Markenrechtsverletzung dar. In der Verteidigung gegen markenrechtliche Abmahnungen geht es auch oft darum, ob eine Verwendung nur rein beschreibend war.
Abmahnung von Lego an Held der Steine
Der Held der Steine hat eine Abmahnung von LEGO erhalten, u.a. weil er Klemmbausteine anderer Unternehmen z.B. „Legosteine“ nannte. Rechtsanwalt Mehrmann erklärt, warum LEGO dagegen vorgehen musste. Ob Lego wirklich die Abgabe einer Unterlassungsklärung und Schadenersatz geltend gemacht hat, ist unklar. Zwingend musste Lego dies auch nicht tun. Es reichte aus, die Entfernung der fraglichen Videos zu fordern.