Man hört oft davon, dass Händler abgemahnt werden, weil sie Produktabbildungen oder Logos der Hersteller für den Verkauf über Ebay oder den eigenen Onlineshop verwendet haben. Für viele Gestalter von Onlineshops und Händlern im Internet stellt sich die Frage nach der Rechtslage bei der Verwendung von Logos und Produktabbildungen. Da gilt es Urheberrechte und Markenrechte zu beachten. Zwei nicht ganz unkomplizierte Materien.
Eigentlich sollte man denken, dass der Hersteller eines Produkts doch kein Problem damit haben sollte, wenn man Produktabbildungen von ihm verwendet, um seine Produkte besser zu verkaufen. Doch dem ist leider nicht immer so. Nicht jeder Hersteller sieht es gerne, wenn seine Produkte zu Billigpreisen im Internet angeboten werden. Wer sich so den Zorn eines Herstellers auflädt, dem können schnell Abmahnungen wegen Verstößen gegen Markenrechte und Lizenzzahlungen wegen der unberechtigten Verwendung von Produktabbildungen drohen. Im Folgenden soll daher darüber aufgeklärt werden, was es zu beachten gilt, wenn man Markenlogos und Produktabbildungen zum Verkauf im Internet oder zur Bewerbung von Produkten verwenden will.
Veröffentlichung von Logos nur mit Zustimmung des Markeninhabers
Bei der Bewerbung der Produkte eines Herstellers in Werbung oder im Onlineshop sind insbesondere Markenrechte zu beachten. Im Markenrecht gilt der Grundsatz, dass ein als Marke verwendetes oder eingetragenes Logo erst nach Einholung der Zustimmung des Markeninhabers, also meist des Herstellers, verwendet werden darf. Hierzu gibt es aber wichtige Ausnahmen. Hat ein Hersteller erst mal ein Produkt in einem Land des europäischen Wirtschaftsraums in den Verkehr gebracht, tritt gemäß § 24 Markengesetz die sog. „Erschöpfung“ des Markenrechts ein. Der Hersteller kann es einem Händler, der diese Produkte verkauft, dann nicht mehr verbieten, die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung des Produktes zu verwenden, um es zu bewerben und zu verkaufen.
Es ist also ohne Zustimmung des Herstellers oder des Markeninhabers möglich, die Originalware in seiner Werbung – also auch in Onlineshops – abzubilden und die Marke zu nennen. Gleichzeitig darf auch das Markenlogo als Hinweis auf die Herkunft der Ware verwenden werden, z.B. indem das Logo neben dem Produkt abgebildet wird.
Das Logo als Bezeichnung für eine Produktkategorie
Darüber hinaus kann das Logo einer bestimmten Marke zum Beispiel auch als Bezeichnung für eine Produktkategorie verwendet werden, in der nur Produkte dieses Herstellers verkauft werden. Werden in der Kategorie aber auch Produkte anderer Hersteller geführt, ist die Verwendung des Herstellerlogos eines der Produkte für die gesamte Kategorie nicht erlaubt. Denn die Verwendung von Produktabbildungen und Markenlogos ist nur dann zu Werbezwecken gestattet, wenn die Art und Weise, in der dies geschieht, nicht die Wertschätzung der Marke in unlauterer Weise beeinträchtigt. Dies wäre dann aber der Fall, da die Marke genutzt wird, um auch für andere Marken zu werben.
Allgemein gilt also, dass die Nennung des Markennamens und Abbildungen des Logos oder des Produktes immer verwendet werden können, wenn es im Zusammenhang mit dem Verkauf der Produkte des Herstellers erfolgt und der Verkaufsförderung dient. Die Verwendung in Geschäftspapieren oder Unterlagen zur Schulung von Mitarbeitern fällt z.B. auch hierunter.
Urheberrechte bei der Verwendung von Produktfotos beachten
Bei der Verwendung von Produktabbildungen ist jedoch größte Vorsicht geboten. Auch wenn aus markenrechtlicher Sicht das Produkt des Herstellers zur Bewerbung abgebildet werden darf, bestehen an solchen Aufnahmen auch immer Urheberrechte der Ersteller dieser Abbildungen, die zu beachten sind. Werden Produktabbildungen von der Herstellerseite oder anderen Onlineshops einfach übernommen, liegt hierin meistens ein Verstoß gegen Urheberrechte. Folge können urheberrechtliche Unterlassungsansprüche sowie Schadenersatzansprüche sein. Verbunden mit ebenfalls zu entrichtenden Anwaltskosten kann das dann schnell teuer werden. Grundsätzlich sollten daher nur selbst hergestellte Produktabbildungen zur Bewerbung von Produkten verwendet werden oder Produktbilder, die vom Hersteller ausdrücklich zum Zweck der Bewerbung in Print- und Onlinemedien zur Verfügung gestellt wurden.
Bewerbung von Ersatzteilen oder Zubehör von Drittherstellern für Markenprodukte
Ein Sonderfall stellt die Verwendung von Markennamen und Markenlogos zur Bewerbung von Ersatzteilen oder Zubehör von Drittherstellern für Markenprodukte dar. Auch hierfür können gemäß § 23 Nr. 3 Markengesetz der Markenname und Hersteller- oder Markenlogo verwendet werden, wenn dies notwendig ist. Das ist es laut Rechtsprechung dann, wenn die Bewerbung nicht mit technischen Standards oder Normen möglich ist, weil diese dem Zielpublikum nicht bekannt sind. Dies wird man oft annehmen dürfen. Durch die Verwendung von Markenname und Markenlogo darf dabei aber nicht der Eindruck entstehen, es handle sich um ein Produkt des Herstellers. Hier ist also insbesondere bei der Verwendung des Herstellerlogos immer größte Vorsicht geboten. Im Zweifelsfall sollte von der Verwendung von Markenlogos besser Abstand genommen werden, um nicht doch den Eindruck zu erwecken, es handle sich bei den Zubehörteilen von Drittherstellern um Produkte des Original-Herstellers. Das kann nämlich häufig schneller der Fall sein, als man denkt.
Markenlogos dürfen nicht verändert werden
Zusätzlich sollte bei der Verwendung von Markenlogos und Produktabbildungen immer beachtet werden, dass diese in ihrer Erscheinungsform nicht verändert werden dürfen. Eine Marke darf also zum Beispiel nicht graphisch in zwei Teile geteilt in einer Anzeige verwendet werden, um zu zeigen, dass man ein „Preisbrecher“ ist.
Auf den Punkt gebracht:
- Hält man sich an den einfachen Grundsatz selbst erstellte Produktbilder sowie Markenlogos und Markennamen nur zu verwenden, wenn es dem Zweck dient, Produkte nur dieses Herstellers zu verkaufen und verändert man die Abbildungen und Logos nicht graphisch, sollten keine Abmahnungen wegen der Verletzung von Marken- und Urheberrechten drohen.
- Gerade bei der Bewerbung von Ersatzteilen oder Zubehör für Markenprodukte sollte man aber stets besondere Vorsicht walten lassen.
Volker
1:29 pm on November 10, 2012
Vielen Dank für den hilfreichen Beitrag!
Wie verhält sich die Sachlage bei einem Onlineshop für gebrauchte original PKW Ersatzteile für Mercedes-Benz sowie BMW Fahrzeuge?
Die Ersatzteile sind alles original Teile die NICHT aus dem Zubehörmarkt kommen, sondern direkt vom Erstausrüster. Der Shop verkauft Teile sowohl für Mercedes PKWs als auch für BMW PKWs. Dürfen die Herstellerlogos
a) im Menü verwendet werden (z. B. Menüpunkt „Mercedes-Benz teile [LOGO]“)?
b) auf der jeweiligen Produktbeschreibungsseite (z. B. Dieses Teil ist für Mercedes-Benz PKWs [Logo])
Viele Grüße
Volker
Rechtsanwalt Robert Mehrmann
8:56 am on November 12, 2012
Hallo Volker.
Danke für Ihr positives Feedback!
Ich will die von Ihnen gestellte Frage mal allgemein beantworten:
zu a)
Soweit unter einem Menüpunkt nur Original-Ersatzteile eines Herstellers verkauft werden, kann auch das Logo des Herstellers im Menüpunkt verwendet werden.
zu b)
auch auf einer Produktbeschreibungsseite kann das Logo des Herstellers des Produktes verwendet werden.
Georg
8:49 pm on Februar 22, 2016
Hallo!
Danke für den interessanten Artikel.
Ich erstelle die Fotos der gehandelten Produkte verschiedenster Marken für meinen Onlineshop selbst.
Haben die Hersteller irgendwelche Rechte auf das Bild, da ja „deren“ Produkt abgelichtet ist? Muss ich gar um Erlaunbnis fragen, um ihr Produkt für kommerzielle Zwecke abzulichten?
Schöne Grüße,
Georg
Rechtsanwalt Robert Mehrmann
10:18 am on Dezember 15, 2016
Auch wenn die Frage nun schon etwas älter ist, will ich sie an dieser Stelle trotzdem nochmal beantworten. Der tatsächliche Fotograf, der die Produkte abgelichtet hat, ist der alleinige Urheber und hat damit allein die Urheberrechte an dem Bild. Der Hersteller des Produktes hat an dem Bild also erstmal keine Rechte. Das ändert natürlich nichts daran, dass das Bild gewerblich nur verwendet werden darf, um das konkrete Produkt anzupreisen, da andernfalls die Markenrechte des Herstellers durch die Verwendung des Bildes verletzt werden.
gerda bergmann
9:31 am on Dezember 15, 2016
Ein wirklich informativer Beitrag. Vielen Dank. Es stellt sich mir eine Frage. Angenommen ein Buch stellt einen Ratgeber mit Tipps zur Facebook Benutzung dar. Darf das Facebook Logo auf dem Cover erscheinen?
Beste Grüße ,
Gerda
Rechtsanwalt Robert Mehrmann
10:14 am on Dezember 15, 2016
Hallo Gerda,
vielen Dank für das Lob. Da es im Ergebnis auf die konkrete Darstellung ankommen wird, ist das so pauschal schwer zu beantworten.
Facebook stellt umfassende Richtlinien und Materialen zur Nutzung seiner Marken zur Verfügung. Dort kann man im Einzelfall auch eine konkrete Genehmigung zur Nutzung beantragen. Damit ist man dann auf der ganz sicheren Seite. Siehe hier: https://de.facebookbrand.com/guidelines/brand
Markus Keller
10:57 am on Mai 4, 2017
Danke für den guten Artikel.
Ich finde leider keine Hinweise im Internet für mich als Web Shop Betreiber, wie es such mit gebrauchten Artikel verhält.
Da ich eine Ausnahme bilde.
Ich erwerbe die Artikel der Hersteller nicht im freien Markt,
ich finde sie. (Golfbälle in Wasserhindernissen auf Golfplätzen)
Findet hier Paragraph 24 des Markenrechtes trotzdem Anwendung?
Darf ich in meinem Web Shop also die Hersteller Logos einbinden?
Freundliche Grüße
Rechtsanwalt Robert Mehrmann
10:54 am on Juni 6, 2017
Vielen Dank für das Lob.
Prinzipiell ist allein entscheidend, dass das Produkt von dem Hersteller in einem Land des europäischen Wirtschaftsraums in den Verkehr gebracht wurde (also z.B. zum Verkauf angeboten wurde). Wie genau Sie dann in den Besitz des Produktes gelangt sind, spielt keine Rolle.
Martin
9:12 am on Mai 5, 2017
Hallo!
Ich bin gerade auf Ihren Beitrag gestoßen und finde ihn sehr informativ. Vielen Dank dafür!
Eine Frage habe ich allerdings:
Ich verwende bei eBay Produktfotos des Herstellers, die dieser mir zur Verfügung gestellt hat. Nun möchte ich auf diesen mein Logo (dezent in einer Ecke) anbringen, damit die Käufer schon in den eBay-Suchlisten dieses sehen. Darf ich das oder was sollte ich dabei beachten?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Rechtsanwalt Robert Mehrmann
10:57 am on Juni 6, 2017
Allgemein kann ich darauf hinweisen, dass immer dann, wenn ein Originalbild ohne explizite Zustimmung des Urhebers des Bildes abgeändert wird (und sei es nur durch das Anbringen eines eigenen Wasserzeichens/Logos), dies eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
david
5:00 pm on Juni 3, 2017
Hallo ich habe mal eine frage
ich betreibe eine kleine online Handel nun möchte ich folgen verkaufen (finger spinner Hand spinner runde )
mit auto marken Aufkleber in der Mitte drauf darf ich das ohne Probleme machen oder brauche ich eine Genehmigung dafür
möchte ungern abgemahnt werden
Rechtsanwalt Robert Mehrmann
11:01 am on Juni 6, 2017
Wird auf ein Produkt das Markenlogo eines fremden Herstellers angebracht, der das Produkt nicht hergestellt hat, ist dies eine Markenrechtsverletzung und wird voraussichtlich entsprechend abgemahnt werden.
Torben
11:18 am on Juni 26, 2017
Hallo Herr Mehrmann,
danke für den informativen Beitrag. Wie sieht es denn aus, wenn ich Produktfotos meines eigenen Labels anfertige, auf dem – zur Steigerung der Produkt-Attraktivität auch andere Marken sichtbar sind – Sprich: Verkauf einer Ledermappe , Darstellung der Mappe, gefüllt mit Stabilo Point Stiften.
Markus
9:59 pm on August 6, 2017
Guten Tag. Ich möchte einen Onlineshop mit Motorsportartikeln verschiedener Anbieter erstellen
Muss ich da jeden einzelnen Hersteller anschreiben und nach offiziellen Produktfotos fragen ? Wären ja viel Klärungsbedarf bei vielen verschiedenen Produkten und ich kann mir nicht vorstellen , dass jeder einzelne Onlinehop Besitzer auf die Hersteller zugeht, denn dann hätten die Hersteller sicher viele Anfragen zu bewältigen. …
Es gibt verschiedene andere Motorsport Onlineshops und es sieht mir so aus , dass fast alle die gleichen Bilder der Hersteller bzw. Produkte nutzen. Ich frage mich woher man diese bekommt…
Danke und Gruß
Markus
Rechtsanwalt Robert Mehrmann
12:16 pm on August 8, 2017
Wie in meinem Artikel erläutert, bestehen auch an den Produktfotos der Hersteller Urheberrechte, die man verletzt, wenn man die Bilder ohne Erlaubnis verwendet. Viele Hersteller stören sich nicht daran, wenn ihre Produktbilder von den Händlern einfach übernommen werden. Aber das ist nie garantiert. Fragt man bei den Herstellern an, ist man immer auf der sicheren Seite.
Michael
18:49 pm on April 18, 2018
Servus,
eine Frage dazu hätte ich: Ich verkaufe ein T-Shirts von Just Cavalli in Ebay.
Find das Original Logo neben der Beschreibung ganz hübsch und mach eindruck.
Jetzt zu der frage , kann ich mir die Bildadresse des Logos einfach aus dem Netz kopieren und ein Image src=“Bildadresse“ ins ebay einfügen. Oder woher nehme ich am besten das LOGO?
Danke
Max
14:19 pm on June 06, 2018
Hi!
Danke für den sehr informativen Artikel.
Dürfte man seine eigenen Produkte z.B. auf Magazine (z.B. Vogue) legen und diese fotografieren und hochladen?
Elisaweta
17:22 pm on September 21, 2018
Sehr geehrter Herr Mehrmann,
ist es erlaubt Fremdlogos in einem Spiel zu zeigen und später verlinken?
Zum Beispiel im ersten Bild in den Social Media wird ein Logo gezeigt mit der Bitte an die Leser zu rätseln, wem das Logo gehören könnte. Welcher Brunche?
Und im zweiten Bild wird geklärt, welchem Unternehmen das Logo tatsächlich gehört. Ist es so erlaubt?
Vielen dank!
Möchte Schlüsselanhänger und Ventilkappen gewerblich bei Ebay und Amazon verkaufen (Produktionsland China)
Habe das im Internet gefunden:
Beachte aber den Unterschied zwischen „Schlüsselanhänger VON BMW“ und „Schlüsselanhänger MIT BMW-Logo“!
Das ist nämlich ein großer Unterschied! Der Anhänger wird ja nicht von BMW produziert, sondern über einen Werbeartikelhändler eingekauft und extra für Werbezwecke angefertigt. Ist also nicht von BMW hergestellt, sondern für BMW!
Meine Frage: Darf ich nach dieser Aussage meine Artikel gewerblich online verkaufen?
Die Antwort für solch eine Konstellation lautet klar: Nein! Es gibt keine Unterschiede, ob das Produkt „von“ oder „für BMW ist, wenn die Marke von BMW auf dem Schlüsselanhänger aufgedruckt ist. Dann ist es eine markenmäßige Nutzung, die vom Markeninhaber genehmigt werden muss.
Guten Tag. Sehr informativer Beitrag, danke sehr.
Auch von mir eine Frage. Ich bin mitbeteiligt an der Entwicklung eines Shopsystems für Programm-Schulungen(Microsoft, Adobe, Apple etc). Kollegen verwenden bei den Seminaren zu Software von denen die Bildungspartner sind(und damit eine Logo-Verwendung explizit erlaubt ist) Logos für die jeweiligen Seminare. Nun kam eine Idee das gleich bei anderen Seminaren durchzuziehen(auch bei denen, wo die keine explizite Erlaubnis eingeholt haben).
Nun stellt sich natürlich eine Frage ob es gemacht werden darf. Angeboten wird ja nicht das Produkt selbst sondern ein Seminar welches einem die Programnutzung beibringt.
vielen Dank
Guten Tag. Wenn es in den Seminaren um die Inhalte der entsprechenden Programme geht, ist grundlegend erstmal eine Nutzung der Logos denkbar. ABER: Hier kommt es entscheidend auf die Art und Weise der Verwendung an. Es darf zum Beispiel nicht der Eindruck entstehen, das Seminar stamme direkt von dem Programm-Anbieter oder sei von diesem genehmigt/lizenziert worden. Hier ist also leider keine pauschale Antwort möglich.